Verkehrsrecht Lippstadt

Das Verkehrsrecht ist vielfältig, es deckt unterschiedliche Bereiche ab.
So zählen Kauf und Verkauf ebenso zum Verkehrsrecht, wie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (im Straßenverkehr) und die rechtliche Situation bei Verkehrsunfällen.

Zum Verkehrsrecht gehören:

  • Verkehrsvertragsrecht: Kauf und Verkauf von KFZ, sowie Reperatur von KFZ
  • Haftungsrecht: Die Haftung bei Verkehrsunfällen
  • Versicherungsrecht: Kasko- und Haftpflichtversicherung
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsrecht: zu schnelles Fahren, Fahren unter Alkoholeinfluss, etc
  • Verkahrsverwaltungsrecht: Zulassung von KFZ, sowie Führerscheinsachen
  • Gefahrgut- und Umweltrecht

RA Dr. Götz Knoop ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Verkehrsrechtliche Mandate nehmen wir insbesondere in Lippstadt und Umgebung, also in Westfalen wahr. Warum sollten Sie uns beauftragen? Was unterscheidet meine Kanzlei von anderen Kanzleien, auch von solchen, in denen Fachanwälte für Verkehrsrecht tätig sind?

  • Ein Unterscheidungsmerkmal ist sicherlich unsere Fachkompetenz. Der Unterzeichner ist als Dozent bei der Deutschen Anwalt Akademie tätig und führt dort auch Kurse durch, in denen Anwälte zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ausgebildet werden. Ich bin also nicht nur selbst Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern bilde auch Kollegen aus, die diesen Titel erwerben wollen. Über meine Dozententätigkeit können Sie sich unter www.anwaltakademie.de -> Dozenten informieren.
  • Auch in der elektronischen Abwicklung sind wir anderen Kanzleien voraus. Mit Mandanten und Gerichten auf elektronischem Wege zu kommunizieren, gehört für uns zu einer Selbstverständlichkeit. Nicht nur auf diesem Wege sind wir für Mandanten immer zeitnah zu erreichen.
  • Der Überblick über die zukünftigen Entwicklungen unterscheidet uns ebenfalls. Der Unterzeichner ist als Vizepräsident eines Automobilverbandes tätig und hat dort einen Einblick in die Entwicklungen des KFZ-Marktes. Dies finden Sie unter www.deuvet.de -> Über dem DEUVET -> Vorstand.
  • Auch hinsichtlich des technischen Verständnisses haben wir uns entwickelt. Der Unterzeichner restauriert selbst Fahrzeuge und kann daher technische Sachverhalte – zB gegenüber Gerichten und Sachverständigen – einfach und nachvollziehbar darstellen.
  • Darüber hinaus unterscheidet uns auch eine besondere Spezialisierung. Dies betrifft sowohl klassische Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge. Dies finden Sie unter www.oldtimer-recht.com, sowie unter www.lkw-recht.eu.

 Vertragsanwalt für Automobilclubs und Händlervereinigungen, nämlich für den AutomobilClub von Deutschland (AvD), den Bundesverband freier KFZ-Händler (BVFK), den Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge (DEUVET).